Auch in steuerrechtlichen Fragen gilt: Lassen Sie sich fachkundig durch einen Steuerberater oder eine Steuerberatungsgesellschaft Ihres Vertrauens beraten!
Etwas Erfreuliches vorweg: Nach geltendem Steuerrecht sind Lotteriegewinne in Deutschland kein Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Daher müssen Gewinner, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, auf ihren Gewinn auch keine Einkommensteuer in Deutschland zahlen. Einiges von dem, was Sie mit dem Gewinn machen, kann allerdings steuerliche Pflichten auslösen: Einkünfte, die Sie durch diesen Gewinn erwirtschaften, wie z. B. Zinsen, Dividenden, Pacht- und Mieteinnahmen, realisierte Aktiengewinne oder andere Einkünfte, unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht und können Ihre Steuerbelastung ggf. künftig erhöhen.
Bitte beachten Sie zudem, dass im Falle von Schenkungen bei Überschreitung der maßgeblichen Freibeträge (i. d. R. abhängig vom Verwandtschaftsgrad) ggf. Schenkungssteuern für den Beschenkten anfallen oder von der schenkenden Person übernommen werden müssen.