
Digitale Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH (TLN) ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.lotto-niedersachsen.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden nicht barrierefreien Inhalte teilweise mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Die Überprüfung der Webseite wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH durchgeführt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com zu finden. Die Webseite https://www.lotto-niedersachsen.de hat alle maschinell überprüfbaren Schritte durchlaufen.
TLN arbeitet daran, die Anforderungen schrittweise im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen der Webseite technisch umzusetzen und zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Auf einzelnen Seiten sind Bilder ohne alternative Beschriftung eingebunden. Dadurch können Screenreader-Nutzende diese Inhalte nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen.
Mehrere Seiten enthalten Links ohne aussagekräftigen Linktext. Dies erschwert die gezielte Navigation insbesondere bei der Nutzung assistiver Technologien.
Auf vielen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. Bei eingetragenen Marken der Lotterieprodukte wird teilweise die definierte Markenfarbe als Hintergrundfarbe verwendet und erschwert damit die Wahrnehmbarkeit von Texten.
Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
Auf vielen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Für Screenreader-Nutzende ist die Funktion dieser Bedienelemente dadurch nicht klar erkennbar.
Auf mehreren Seiten sind Überschriften entweder nicht beschriftet oder durch das Attribut aria-hidden für Screenreader nicht zugänglich. Das kann die inhaltliche Orientierung erschweren.
Einzelne Seiten enthalten scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gesteuert werden können. Dies kann die vollständige Erfassung von Inhalten für Tastaturnutzende beeinträchtigen.
Auf mehreren Seiten sind kleine Absätze mit geringer Zeilenhöhe vorhanden. Dies kann die Lesbarkeit insbesondere auf mobilen Geräten oder für Menschen mit Seheinschränkungen verringern.
Auf mehreren Seiten sind Alternativtexte für Bilder vorhanden, deren Aussagekraft jedoch nicht immer ausreicht. Dadurch können wichtige visuelle Inhalte von Screenreader-Nutzenden nicht zuverlässig erfasst oder interpretiert werden.
In der Struktur einiger Seiten ist die Reihenfolge der Überschriftenebenen nicht korrekt. Das kann sich nachteilig auf das Verständnis und die Nutzung mit assistiven Technologien auswirken.
Auf einigen Seiten unterschreiten die Berührungsziele (z. B. Icons) die empfohlene Mindestgröße, was die Bedienbarkeit insbesondere auf Touch-Geräten beeinträchtigt.
Auf einigen Seiten sind Videos eingebunden, die derzeit weder synchrone Untertitel noch eine Volltext-Alternative bieten. Ebenso liegen für jene Videos keine Audiodeskriptionen vor.
Auf den meisten Seiten ist die Tastaturnavigation nicht vollständig gewährleistet. Der Fokus wird nicht immer konsistent gesetzt oder ist visuell schwer erkennbar.
Einzelne PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Diese können gegebenenfalls nicht vollständig mit Screenreadern gelesen werden oder enthalten keine ausreichende Struktur für die Tastaturnavigation.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstmals am 10. Juni 2025 erstellt und am 26. Juni 2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback!
Toto-Lotto Niedersachsen GmbH |
Am TÜV 2 + 4 |
30519 Hannover |
Tel.: 0511 8402-0 |
Durchsetzungsverfahren | Schlichtungsstelle
Wenn Sie mit der Antwort teilweise oder gar nicht zufrieden sind oder keine Antwort erhalten haben, können Sie bei der unten benannten Schlichtungsstelle einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem NBGG stellen. Die Schlichtungsstelle hat nach § 9 NBGG die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Schlichtungsstelle nach § 9 d des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) ist das Büro der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim
Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS). |
Hanna-Arendt-Platz 2 |
30159 Hannover |
Tel: 0511 120 4010 |