Alle Ergebnisse zum Thema "Sicherheit & Bezahlung"

Spielerschutz (7 Ergebnisse)

Aktuell häufen sich die Fälle: Mitbürger werden von einem vermeintlichen Inkassounternehmen mit Forderungen für fingierte Dienstleistungsverträge angeschrieben. Diese Dienstleistungsverträge seien angeblich durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten zustande gekommen. Seien Sie versichert: Es handelt sich hierbei um Betrug, um an Ihre wertvollen persönlichen Daten und Kontoverbindungen zu gelangen! Leider wird durch gefälschte Anschreiben oder Betrugsanrufe im Namen von Lottogesellschaften immer wieder versucht, an sensible Daten zu gelangen, indem unter falschem Namen angerufen oder E-Mails geschrieben werden. Unser Rat: Seien Sie generell skeptisch, wenn Sie jemand nach Ihren persönlichen Daten fragt.

LOTTO Niedersachsen veranstaltet mit staatlicher Erlaubnis des Landes Niedersachsen Lotterien. Dabei ist uns der umfassende Spielerschutz ein zentrales Anliegen. Hierzu zählt neben dem sicheren und seriösen Glücksspiel mit einem strikten Jugendschutz und der Spielsuchtprävention auch, vor Risiken durch dubiose Aktivitäten zu warnen.

Jeder Spielende hat die Möglichkeit, sich in die z. Zt. vom Land Hessen (vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt) gemäß §§ 8 Abs. 1, 23 GlüStV zentral geführten Sperrdatei eintragen zu lassen (Selbstsperre). Auch auf Initiative Dritter kann ein solcher Eintrag vorgenommen werden (Fremdsperre).

Die Anträge für eine Selbst- und Fremdsperre können Sie auf unserer Website herunterladen. Die Formulare erhalten Sie ebenfalls in jeder Annahmestelle von LOTTO Niedersachsen.

Ihr Spieleinsatzlimit können Sie jederzeit in Ihrem Spielkonto anpassen. Unter „Mein Profil“ finden Sie hierfür den Punkt „Spiellimits“.

Möchten Sie Ihr Spieleinsatzlimit erhöhen, so wird diese Änderung aus Gründen des Spielerschutzes erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Sie Ihr Spieleinsatzlimit verringern möchten, greift diese Änderung sofort.

Damit Sie weiterhin Freude am Spiel haben, halten Sie sich grundsätzlich an die folgenden Verhaltensregeln:

- Spielen Sie nicht mit dem Vorsatz, gewinnen zu müssen.

- Legen Sie Ihr monatliches Spieleinsatzlimit vorab fest.

- Erhöhen Sie nicht nachträglich den von Ihnen vorab festgesetzten Maximalbetrag.

- Legen Sie im Voraus fest, wie hoch Ihr Spielverlust sein darf.

- Spielen Sie nicht unter Einfluss von Alkohol oder Medikamenten.

- Spielen Sie nicht in einer negativen oder depressiven Stimmung.

- Spielen Sie nur, wenn Sie ausgeruht oder konzentriert sind.

Wenn Sie Ihr Spielverhalten und Ihren Umgang mit Glücksspielen besser einschätzen möchten, gelangen Sie hier zum Selbsttest der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Allgemeine Informationen zum Thema Spielsucht und dessen Prävention erhalten Sie unter www.check-dein-spiel.de.

Wenn Sie hinsichtlich Ihres eigenen Spielverhaltens oder das einer vertrauten Person besorgt sind, erhalten Sie unbürokratische, schnelle Hilfe bei den Beratungsstellen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen – auf Wunsch auch anonym:

Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (nls) Grupenstraße 4 30519 Hannover Telefon: 0511 626 26 60 www.nls-online.de

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Maarweg 149-16 50825 Köln Telefon: 0800 137 27 00 www.check-dein-spiel.de

Als Folge einer Spielersperre ist es Ihnen nicht mehr gestattet, an öffentlichen Glücksspielen teilzunehmen (§ 8 Abs. 1 GlüStV 2021). Es ist Ihnen jedoch erlaubt, an Lotterien teilzunehmen, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden. Ebenso können Sie weiterhin an Lotterien in Form des Gewinnsparens und an bestimmten Pferdewetten teilnehmen (§ 8 Abs. 2 Satz 2 GlüStV 2021). Nicht unter die Ausnahme fallen Sofortlotterien im Internet.

Für Ihr Spiel bei LOTTO Niedersachsen bedeutet dies, dass Sie im Internetspiel nicht an KENO mit plus 5 sowie an den Sofortlotterien teilnehmen dürfen. In den Annahmestellen von LOTTO Niedersachsen sind Sie ebenfalls von der Teilnahme an KENO mit plus 5 ausgeschlossen.

Ihre Selbstsperre kann nach Ablauf Ihrer selbst gewählten Sperrdauer nur auf Ihren schriftlichen Antrag durch die für die Führung der zentralen Sperrdatei zuständige Stelle aufgehoben werden (§ 8b Abs. 1 und 2 GlüStV 2021). Die Aufhebung Ihrer Spielersperre erfolgt durch entsprechende Eintragung in die zentrale Sperrdatei durch die zuständige Stelle und wird nicht vor Ablauf einer Woche nach Eingang des Aufhebungsantrages bei der zuständigen Stelle wirksam. Als Antragsteller erhalten Sie eine Mitteilung über die Aufhebung.

Bezahlung (2 Ergebnisse)

Als Zahlungsmittel stehen zur Verfügung:

SEPA Lastschrift (bis zu einem max. Warenkorbwert von 200,- €)

Kreditkarte (VISA und Mastercard)

giropay (ehemals paydirekt)

Ihr gewünschtes Zahlungsmittel können Sie bei jedem Kaufprozess auswählen. Dauerspiele können ausschließlich mit dem SEPA Lastschriftverfahren bezahlt werden.


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