Jeder Spielende hat die Möglichkeit, sich in die z. Zt. vom Land Hessen (vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt) gemäß §§ 8 Abs. 1, 23 GlüStV zentral geführten Sperrdatei eintragen zu lassen (Selbstsperre). Auch auf Initiative Dritter kann ein solcher Eintrag vorgenommen werden (Fremdsperre).
Die Anträge für eine Selbst- und Fremdsperre können Sie auf unserer Website herunterladen. Die Formulare erhalten Sie ebenfalls in jeder Annahmestelle von LOTTO Niedersachsen.