Ein Kunde von LOTTO Niedersachsen freut sch über einen Gewinn

Spielsuchtprävention

Damit Sie den Spaß an unseren Lotterieangeboten behalten ist es als staatlich erlaubter Premiumanbieter für Glücksspiel in Niedersachsen unser Ziel, Ihnen ein attraktives, sicheres und zugleich verantwortungsvolles Spiel zu ermöglichen.

Grundsätze für verantwortungsvolles Spielen

Damit Sie weiterhin Freude am Spiel haben, halten Sie sich grundsätzlich an die folgenden Verhaltensregeln:

  1. Spielen Sie nicht mit dem Vorsatz, gewinnen zu müssen.

  2. Legen Sie Ihr monatliches Spieleinsatzlimit vorab fest.

  3. Erhöhen Sie nicht nachträglich den von Ihnen vorab festgesetzten Maximalbetrag.

  4. Legen Sie im Voraus fest, wie hoch Ihr Spielverlust sein darf.

  5. Spielen Sie nicht unter Einfluss von Alkohol oder Medikamenten.

  6. Spielen Sie nicht in einer depressiven Stimmung.

  7. Spielen Sie nur, wenn Sie ausgeruht oder konzentriert sind.

Selbsttest

Wie riskant ist Ihre Teilnahme an Glücksspielen? Hier können Sie sich selbst testen. In nur wenigen Minuten erhalten Sie eine detaillierte Rückmeldung auf Ihre ehrlichen Antworten zu den gestellten Fragen.

Hilfe und Beratung

Sie sind besorgt über Ihr eigenes Spielverhalten oder das einer vertrauten Person? Unbürokratische, schnelle Hilfe, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de. Ebenso helfen Ihnen die nachstehenden Beratungsstelen weiter - auf Wunsch auch anonym.

Logo NLS

Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (nls)

Grupenstraße 4

30519 Hannover

Telefon: 0511 626 26 60

www.nls-online.de

Logo BZgA

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Maarweg 149-161

50825 Köln

Telefon: 0800 137 27 00

www.check-dein-spiel.de

Spielersperre: Selbst- und Fremdsperre

Trotz aller Maßnahmen zum Spielerschutz und zur Spielsuchtprävention gibt es Personen, die aufgrund ihres Spielverhaltens den Wunsch nach einer effektiven Spielersperre haben. Hierfür existiert ein bundesweites, übergreifendes Sperrsystem, an das wir als LOTTO Niedersachsen angeschlossen sind.

Gesperrten Spielern ist es nicht mehr erlaubt, an öffentlichen Glücksspielen teilzunehmen. Es ihnen jedoch erlaubt, an Lotterien teilzunehmen, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden. Nicht unter die Ausnahmen fallen Sofortlotterien im Internet.

Für das Spiel bei LOTTO Niedersachsen bedeutet dies, dass gesperrte Spieler im Internetspiel nicht an KENO mit plus 5 sowie an den Sofortlotterien teilnehmen dürfen. In den Annahmestellen von LOTTO Niedersachsen sind sie ebenfalls von der Teilnahme an KENO und plus 5 ausgeschlossen.

Jeder hat die Möglichkeit, sich in das Sperrsystem eintragen zu lassen (Selbstsperre). Auch auf die Initiative Dritter kann ein solcher Eintrag vorgenommen werden (Fremdsperre).

Die ausgefüllten Formulare können persönlich in einer Annahmestelle von LOTTO Niedersachsen oder in der Unternehmenszentrale in Hannover abgegeben werden. Auch können die ausgefüllten Formulare postalisch an die hannoversche Zentrale oder per E-Mail an spielerschutz@lotto-niedersachsen.de geschickt werden. Ebenfalls können Sie einen Antrag auf Selbst- oder Fremdsperre bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Stelle stellen.

Junger Mann am Laptop

Wenn Spielen zur Sucht wird

Weitere Informationen rund um das Thema Spielsuchtprävention und Glücksspielsucht finden Sie in den Broschüren der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die Sie hier herunterladen können.

Sie haben eine Frage? Kontaktieren Sie uns!

Hannah Strobel

Spieler- und Jugendschutzbeauftragte

Telefon: 0511 8402-0

E-Mail schreiben

Nico Ludemann

stellv. Spieler- und Jugendschutzbeauftragter

Telefon: 0511 8402-0

E-Mail schreiben

Mit viel ♡ gemacht in Niedersachsen

Sicher spielen beim Original

Spielen ab 18 Jahren!

Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Eine bundesweite Übersicht an Hilfsangeboten gegen Glücksspielsucht finden Sie unter www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de.

Die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH verfügt über eine Erlaubnis für die Veranstaltung und Durchführung sowie für den Eigenvertrieb im Internet der auf dieser Webseite spielbaren Lotterien vom zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport und ist erlaubter Veranstalter gemäß White-List.

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