Die Jackpot-Regelungen für LOTTO 6aus49
LOTTO 6aus49 ist mit Abstand die beliebteste Lotterie Deutschlands. Jede Woche werden bundesweit über 10 Millionen Spielaufträge für die Ziehungen am Mittwoch und Samstag eingereicht. Ein Großteil der Spielteilnehmer sucht das Glück bei LOTTO 6aus49, um den Jackpot zu knacken.
Der Jackpot des Klassikers LOTTO 6aus49 darf seit dem 1. November 2023 auf einen Maximal-Jackpot von 50 Mio. € anwachsen (vorher 45 Mio. €). Grundsätzlich bleibt der Jackpot gedeckelt und darf nicht über eine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze ansteigen. Eine Zwangsausschüttung bzw. definitive Ausschüttung des Jackpots gibt es nicht mehr.

Maximal-Jackpot von LOTTO 6aus49
Der Maximal-Jackpot von LOTTO 6aus49 beträgt 50 Mio. €
Ausschüttungsbeträge über der Maximalsumme fließen in die nächste Jackpotphase der Gewinnklasse 1.
Der Maximal-Jackpot kann ausschließlich mit sechs Richtigen plus Superzahl geknackt werden
Sollte bei Erreichen des Maximal-Jackpots von 50 Mio. € die Gewinnklasse 1 nicht besetzt sein, verbleibt die maximale Gewinnsumme so lange im Jackpot, bis mindestens ein Spielteilnehmer die sechs Gewinnzahlen plus Superzahl richtig getippt hat.
Der Maximal-Jackpot kann ausschließlich mit sechs Richtigen plus Superzahl geknackt werden. Zusätzlich verbleiben alle Ausschüttungsbeträge, die über die maximale Gewinnsumme hinausgehen, in der Gewinnklasse 1.
Diese Beträge werden als Jackpot-Überlauf in der Gewinnklasse 1 in der ersten Ziehung nach Gewinn des Maximal-Jackpots genutzt. Nachdem der Maximal-Jackpot geknackt wurde, startet demnach die nächste Jackpotphase mit der Gewinnausschüttung aus den Spieleinsätzen plus dem Jackpot-Überlauf – also einem bereits höheren Jackpot in der Gewinnklasse 1.
Diese Jackpot-Regelungen ermöglichen zudem ggf. mehrere Ziehungen mit Maximal-Jackpot und bieten gleichwohl mehr Möglichkeiten, diesen Maximal-Jackpot zu knacken.
Zwangsausschüttung – Ein Blick zurück
Seit dem 1. November 2023 gibt es für LOTTO 6aus49 keine Zwangsausschüttung bzw. definitive Ausschüttung des Jackpots mehr, sondern einen Maximal-Jackpot von 50 Millionen Euro in der Gewinnklasse 1.
Eine Zwangsausschüttung des LOTTO-Jackpots kam in der Vergangenheit selten vor. Am 14. Mai 2016 erfolgte die erste Zwangsauszahlung des Jackpots, da die Gewinnklasse 1 auch nach 13 Ziehungen hintereinander unbesetzt blieb. Ein Spielteilnehmer gewann mit der Gewinnklasse 2 (Sechs Richtige) eine Summe von über 37 Mio. €. Es folgten noch insgesamt sieben Zwangsausschüttungen des Jackpots in der 2. Gewinnklasse, die letzte am 30. September 2023.
September 2020 - Oktober 2023
Zwangsausschüttung (> 45 Mio. €)
Von September 2020 bis Oktober 2023 erfolgte eine definitive Ausschüttung der Gewinnklasse 1 - auch Zwangsausschüttung genannt - in der nächsten Ziehung nach Erreichen der Jackpot Obergrenze von 45 Mio. €. Die Gewinnausschüttung in den Gewinnklassen 1 und 2 war jeweils auf einen Betrag von 45 Mio. € begrenzt. Überschritt in einer Ziehung die Gewinnausschüttung den Betrag von 45 Mio. €, wurde der darüber hinausgehende Betrag der nächstniedrigeren Gewinnklasse zugeschlagen, in der ein oder mehrere Gewinne festgestellt wurden.
Januar 2009 - September 2020
Zwangsausschüttung (13. Ziehung)
Von Januar 2009 bis September 2020 galten andere Regeln für die definitive Ausschüttung. Wurde ein Jackpot bei LOTTO 6aus49 in zwölf aufeinander folgenden Ziehungen nicht geknackt, musste der Jackpot in der 13. Ziehung ausgeschüttet werden. Gab es einen oder mehrere Gewinne in der Gewinnklasse 1, wurde der Jackpot-Betrag ganz regulär ausgezahlt. Blieb die Gewinnklasse 1 jedoch unbesetzt, wurde die Jackpotsumme der nächst niedrigeren Gewinnklasse zugeschlagen, in der Gewinne festgestellt wurden.