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Teilnahmebedingungen für das Instagram-Gewinnspiel „4. Advent 2025“

Das Instagram-Gewinnspiel „4. Advent 2025“ wird von der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH (im Folgenden LOTTO Niedersachsen), Am TÜV 2 + 4 in 30519 Hannover, veranstaltet.

Teilnahmeberechtigt sind nur diejenigen Personen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Teilnahmebedingungen akzeptieren.

I. Ablauf

Das Instagram-Gewinnspiel „4. Advent 2025“ findet auf der Profilseite von LOTTO Niedersachsen (https://www.instagram.com/lotto.niedersachsen/) statt. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt, sobald die Person einen Kommentar im Kommentarfeld des Gewinnspiel-Posts von LOTTO Niedersachsen hinterlassen hat und dem Instagram-Kanal von LOTTO Niedersachsen folgt. Der Gewinnspiel-Post ist derjenige Post auf der LOTTO-Niedersachsen-Instagram-Seite, welcher konkret zum Gewinnspiel auffordert.

Die Teilnahme ist ab der Veröffentlichung des Gewinnspiel-Posts bis zum 22. Dezember 2025, um 10:00 Uhr möglich. Alle später eingehenden Interaktionen nehmen nicht an der Verlosung teil.

Unter allen teilnahmeberechtigten Personen werden zwei Gewinner ausgelost. Näheres zur Teilnahme, der Benachrichtigung der Gewinner und der notwendigen Rückmeldung wird nachfolgend beschrieben.

II. Gewinn, Gewinnbekanntgabe und -übermittlung

Bei dem Gewinnspiel wird 2 x ein Adventspaket bestehend aus:

  • Einem GlücksSpirale-Jahreslos* mit der Teilnahme ab dem 3. Januar 2026 sowie

  • einem Silvesterlotterie 10er-Special

verlost. Der Gesamtwert eines Pakets beträgt 153,00.

*Das Jahreslos der GlücksSpirale ist ein 1/5-Los mit einer Laufzeit von 52 Ziehungen. Die Gewinnauszahlung erfolgt je Gewinnklasse anteilig entsprechend dem verminderten Spieleinsatz. Gewinne können jederzeit in einer niedersächsischen Annahmestelle abgeholt werden; dann wird eine Ersatzquittung für die Restlaufzeit ausgehändigt.

Mehrfachteilnahmen am Gewinnspiel sind ausgeschlossen. Jeder Teilnehmende ist nur einmal gewinnberechtigt. Gewinnberechtigt sind nur Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Auslosung der Gewinner dem Instagram-Kanal von LOTTO Niedersachsen folgen.

Nach Ablauf der Teilnahmefrist (Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gewinnspiel-Posts bis zum 22. Dezember 2025 um 10:00 Uhr) werden die Gewinner ausgelost. Dies geschieht unter Aufsicht der Revision von LOTTO Niedersachsen. Die Vornahme der Verlosung wird ordnungsgemäß protokolliert.

Die Gewinner des Gewinnspiels werden unter dem entsprechenden Gewinnspiel-Beitrag mit ihrem Instagram-Namen in einem Kommentar von LOTTO Niedersachsen markiert und veröffentlicht. Erfolgt daraufhin durch die Gewinner bis zum 29. Dezember 2025, 8:00 Uhr keine Rückmeldung per Privatnachricht zur Annahme des Gewinns und reagiert der- bzw. diejenige auch nicht auf eine Direktnachricht von LOTTO Niedersachsen, rückt ein bereits ausgeloster Ersatzkandidat als Gewinner nach. Der Gewinn wird den Gewinnern per Post zugeschickt.

Der Gewinnanspruch ist weder übertragbar, noch ist eine Barauszahlung oder ein Tausch des Gewinns möglich.

Für die Richtigkeit der angegebenen Adressdaten sind ausschließlich die Teilnehmer verantwortlich. LOTTO Niedersachsen haftet nicht für aus inkorrekten Daten entstehende Folgen.

III. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. An Personen unter 18 Jahren, die dennoch teilnehmen, werden in Übereinstimmung mit deutschem Recht keine Gewinne ausgeschüttet.

Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel muss eine natürliche Person innerhalb des jeweiligen Gewinnspielzeitraums den Gewinnspiel-Post auf der Instagram-Seite von LOTTO Niedersachsen kommentieren. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel setzt voraus, dass die teilnehmende Person bei Instagram eingeloggt ist.

Mehrfachteilnahmen am Gewinnspiel sind ausgeschlossen. Jede teilnehmende Person ist nur einmal gewinnberechtigt. Mitarbeiter von LOTTO Niedersachsen sowie die an der direkten Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Sie ist nicht abhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen oder der Bestellung eines Newsletters.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Teilnahme ist der elektronisch protokollierte Eingang des Kommentars. LOTTO Niedersachsen haftet nicht für den verspäteten oder unvollständigen Eingang dieser Interaktion und kann insbesondere nicht für technische Störungen, z. B. für Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerkes, der Elektronik oder der Computer verantwortlich gemacht werden.

LOTTO Niedersachsen ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen, wie z. B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, das Posten von Kommentaren, die gegen die Instagram-Nutzungsbedingungen verstoßen, insbesondere mit rechtswidrigem, beleidigendem, sexistischem, rassistischem oder unangemessenem Inhalt, (versuchte) Manipulation etc., und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, können die Gewinne auch nachträglich aberkannt werden. Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer gegenüber LOTTO Niedersachsen.

IV. Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel „4. Advent 2025" ist es erforderlich, die übermittelten personenbezogenen Daten der Teilnehmer zu erheben und zu verarbeiten.

Durch das Senden einer Privatnachricht via Instagram oder per E-Mail an [email protected] zur Rückmeldung auf die Gewinnbenachrichtigung werden folgende personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet: Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse sowie ggf. die Telefonnummer.

LOTTO Niedersachsen behandelt die übermittelten personenbezogenen Daten nach dem Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit vertraulich. Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung unserer Ansprüche (Art. 17 Abs. 3 lit. e DS-GVO i.V.m. § 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG) nicht mehr erforderlich sind, sofern einer Löschung der Daten keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Eine Übermittlung an unbefugte Dritte erfolgt nicht.

V. Sonstiges

Das vorliegende Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.

LOTTO Niedersachsen behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel oder eine einzelne Verlosung aus einem wichtigen Grund abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels oder einer einzelnen Verlosung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Bei einem Abbruch bestehen keinerlei Ansprüche gegen LOTTO Niedersachsen.

Dasselbe gilt auch, wenn es LOTTO Niedersachsen seitens der zuständigen Aufsichtsbehörden (Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport) oder durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung eines deutschen Gerichts untersagt wird, das Gewinnspiel zu Ende zu führen.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Für die im Rahmen dieser Aktion veröffentlichten Inhalte ist ausschließlich LOTTO Niedersachsen verantwortlich. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen ist LOTTO Niedersachsen. LOTTO Niedersachsen stellt Instagram von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel frei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Aktion sind nicht an Instagram zu richten, sondern an [email protected].

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Alle Personenangaben sind geschlechtsneutral. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Form im allgemeingültigen Sinne verwendet.

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Die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH verfügt über eine Erlaubnis für die Veranstaltung und Durchführung sowie für den Eigenvertrieb im Internet der auf dieser Webseite spielbaren Lotterien vom zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung gemäß GlüStV 2021. Die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH ist daher ein staatlich erlaubter Lotterieanbieter, der auf der offiziellen amtlichen White-List der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder aufgeführt ist.

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