LOTTO Niedersachsen - gemeinsam auf dem Weg zum Premiumanbieter im Glücksspielmarkt

Verantwortungsvolles Glücksspiel

Das sogenannte Responsible Gaming, also verantwortungsvolles Glücksspiel, ist bei uns neben Seriosität, Sicherheit und Datenschutz lückenlos in den Geschäftsalltag integriert.

Zertifizierung durch die European Lotteries

Mit unseren Maßnahmen für verantwortungsvolles Glücksspiel erfüllen wir den internationalen Standard für Responsible Gaming. Dies wurde vom Dachverband der europäischen Staatslotterien European Lotteries (EL) bereits zum fünften Mal in Form einer umfassenden Zertifizierung überprüft.

Der Bewertungsrahmen umfasst die Kategorien

  • Forschung im Hinblick auf ein besseres Verständnis von problematischem Spielverhalten

  • Mitarbeiterschulung

  • Händlerprogramme

  • Spieldesign

  • Digitale Kanäle

  • Werbung und Marketing

  • Behandlungsvermittlung spielsuchtgefährdeter oder spielsüchtiger Spielender

  • Unterrichtung der Spielenden

  • Zusammenarbeit mit Interessensvertretungen

  • Responsible Gaming Steuerung

Die Zertifizierung ist wichtig, um den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Glücksspielprodukten in Niedersachsen nachweisbar zu dokumentieren. Ziel ist es, hohe und zugleich messbare Standards zu setzen, damit Sie das legale deutlich vom illegalen Angebot unterscheiden können.

Durch die Erfüllung der europäischen Responsible-Gaming-Standards der EL entsprechen wir gleichzeitig auch den internationalen Anforderungen für verantwortungsvolles Glücksspiel des Weltlotterieverbandes World Lottery Association (WLA) auf dem höchsten Level 4.

Logo European Lotteries
Logo WLA Responsible Gaming Level 4

Schwarze Lotteriewetten

Der verantwortungsvolle Umgang mit Glücksspiel steht bei den staatlich erlaubten, legalen Glücksspielanbietern und gewerblichen Spielvermittlern im Vordergrund. Dem entgegen stehen die sogenannten Zweitlotterien oder schwarze Lotteriewetten mit Sitz im Ausland, die Wetten auf den Ausgang der Ziehungsergebnisse der staatlich erlaubten Lotterien anbieten. Diese Zweitlotterien bzw. schwarze Lotteriewetten sind nach deutschem Glücksspielrecht nicht erlaubt und sind deswegen unerlaubtes Glücksspiel. Kunden von diesen Zweitlotterien haben somit keinen Rechtsanspruch auf die Ausschüttung ihrer Gewinne gegen die Landeslotterien des DLTB.

Mann mit Brille sitzt vor grünem Bildschirm

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Hannah Strobel

Spieler- und Jugendschutzbeauftragte

Telefon: 0511 8402-0

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Nico Ludemann

stellv. Spieler- und Jugendschutzbeauftragter

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