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Pressemitteilung

03.12.2025

Spielsuchtprävention: Der DLTB verlängert erneut die langjährige Kooperation mit dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit

Die 16 im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) zusammengeschlossenen Landeslotteriegesellschaften verlängern die jahrzehntelange Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, vormals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) um drei weitere Jahre. Somit ist die Finanzierung des unabhängigen und kostenfreien Beratungsangebots des BIÖG zur Spielsuchtprävention bis Ende 2028 gesichert.

Nach intensiven Verhandlungen haben insgesamt sieben Verbände und Anbieter aus der Glücksspielbranche den zugehörigen Kooperationsvertrag mit dem BIÖG unterzeichnet. Jeweils rund ein Drittel der Kosten für die deutschlandweiten Präventionsangebote übernehmen der DLTB und die Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH. Das übrige Drittel der Gesamtsumme teilen sich der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland, der Deutsche Spielbankenverband, der Deutsche Sportwettenverband e.V., der Deutsche Online Casinoverband e.V. und der Deutsche Lottoverband e.V.

„Die Landeslotteriegesellschaften stehen seit über 75 Jahren für ein verantwortungsvolles, staatlich erlaubtes Lotterieangebot. Spielerschutz und umfassende Spielsuchtprävention stehen schon immer im Fokus unseres Handelns, sodass wir seit über zehn Jahren die Präventionsarbeit des BIÖG finanzieren. Wir begrüßen, dass sich seit 2022 immer mehr Glücksspielanbieter zu ihrer Verantwortung bekennen und finanzielle Mittel für die Beratungsangebote zur Spielsuchtprävention bereitstellen.“, erläutert Michael Barth, Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto GmbH, der derzeit federführenden Gesellschaft im DLTB.

Axel Holthaus, Geschäftsführer von LOTTO Niedersachsen und Vorsitzender der AG Spielerschutz und Prävention im DLTB, unterstreicht die Bedeutung des BIÖG-Beratungsangebots: „Die dreijährige Laufzeit des Kooperationsvertrages bis Ende 2028 bringt Planungssicherheit und ist insbesondere vor dem Hintergrund des liberalen Glücksspielstaatsvertrages 2021 sowie dessen Evaluierung im Jahr 2026 von Relevanz. Wünschenswert ist, dass sich alle Marktteilnehmer künftig verursachungsgerecht am Finanzierungssystem dieser sinnvollen Maßnahmen beteiligen. Es ist uns ein erforderliches Anliegen, einen guten Spielerschutz sowie qualifizierte Beratung zu den Risiken von Glücksspielen und Spielsuchtprävention bundesweit zu gewährleisten.“

Das BIÖG betreibt im Rahmen der Kooperation eine kostenfreie bundesweite Telefonberatung zur Glücksspielsuchtprävention unter der Rufnummer 0800 - 137 27 00. Ebenso wird vom BIÖG das Online-Informationsangebot unter www.check-dein-spiel.de mit interaktiven Tools wie Selbsttests, Wissenstests und Tipps sowie zielgruppenspezifischer Aufklärungsmedien bereitgestellt.

Als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit nimmt das BIÖG verschiedene Aufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung auf Bundesebene wahr. Im Bereich der Glücksspielsuchtprävention wird das Beratungsangebot des BIÖG seit über zehn Jahren durch Drittmittel finanziert.

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Die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH verfügt über eine Erlaubnis für die Veranstaltung und Durchführung sowie für den Eigenvertrieb im Internet der auf dieser Webseite spielbaren Lotterien vom zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung gemäß GlüStV 2021. Die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH ist daher ein staatlich erlaubter Lotterieanbieter, der auf der offiziellen amtlichen White-List der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder aufgeführt ist.