
13.02.2026
glüXmomente: Plötzlich Hochgewinner! Und jetzt?
Gewonnen! Und jetzt?
Ein Lotteriegewinn ist für viele der Inbegriff eines Lebenstraums: einmal den Jackpot knacken und finanziell unabhängig sein. Doch was passiert eigentlich, wenn man bei den Lotterien von LOTTO Niedersachsen gewinnt? Wie werden die Gewinner benachrichtigt? Muss man Steuern auf Lotteriegewinne zahlen? Und wie schützt man sich vor unüberlegten Entscheidungen oder ungewollter Aufmerksamkeit?
In unserer Serie „glüXmomente: Plötzlich Hochgewinner!“ zeigen wir Ihnen, was Sie wissen müssen, wenn Sie bei LOTTO Niedersachsen eine Summe von mindestens 100.000,00 € gewonnen haben.
Bewahren Sie Ruhe
Damit Sie in dieser spannenden neuen Situation nach einem Lotteriegewinn die für Sie bestmöglichen Entscheidungen treffen können, finden Sie hier die wichtigsten Informationen im Überblick. Vertrauen Sie dabei auf die langjährige Erfahrung von LOTTO Niedersachsen mit Gewinnern.
Allgemein gilt:
Bewahren Sie Ruhe und überstürzen Sie nichts.
Halten Sie den Kreis der Personen, die von Ihrem Gewinn erfahren, so klein wie möglich. Teilen Sie Ihr Glück nur mit Menschen, denen Sie vertrauen. So schützen Sie sich effektiv vor ungebetenen Bittstellern, unseriösen Angeboten und dem ungewollten Bekanntwerden Ihrer Identität.
Nehmen Sie professionelle Betreuung und Beratung in Anspruch (z. B. durch LOTTO Niedersachsen, ein Kreditinstitut, eine Steuerberatung und/oder einen Notar).
Spielen Sie weiterhin mit Verantwortung.
Wie fordere ich meinen Gewinn an? Wenn Sie über unsere Webseite www.lotto-niedersachsen.de, die LOTTO Niedersachsen Apps für iOS und Android, im ABO oder mit Ihrer Kundenkarte, der glüXcard, in einer niedersächsischen Annahmestelle an unseren Lotterien teilgenommen haben, liegen uns Ihre persönlichen Daten vor. Ihre Gewinne werden dann automatisch bearbeitet und auf das hinterlegte Bankkonto überwiesen. Gewinne mit einer Gewinnquote von mehr als 100.000,00 € werden nach Ablauf von einer Woche nach der Ziehung am zweiten bundesweiten Werktag fällig und per Überweisung ausgezahlt. Spielteilnehmer, die einen solchen Einzelgewinn von mehr als 100.000,00 € erzielt haben, erhalten zusätzlich eine schriftliche Bestätigung. Benötigen wir weitere Informationen oder Unterlagen, setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung.

Mit der glüXcard von LOTTO Niedersachsen verpassen Sie keinen potenziellen Gewinn!
Spielen Sie ohne glüXcard in einer Annahmestelle von LOTTO Niedersachsen werden Gewinne bis einschließlich 500,00 € direkt in bar ausgezahlt. Für Gewinne über 500,00 € füllen Sie bitte das Gewinnanforderungsformular aus und legen Ihre Original-Spielscheinquittung vor. Sie erhalten das Formular in jeder Annahmestelle von LOTTO Niedersachsen. Ihr Gewinn wird Ihnen von der Zentrale von LOTTO Niedersachsen überwiesen.
Das Formular wird zusammen mit der originalen Spielscheinquittung am LOTTO-Terminal erfasst und Sie erhalten eine Anforderungsbestätigung. Bewahren Sie diese bis zum Geldeingang auf und fertigen Sie zur Sicherheit zusätzlich eine Kopie oder ein Foto Ihrer Quittung an.
Werden meine Daten an Dritte weitergegeben?
Als Veranstalter von staatlich erlaubten Lotterien in Niedersachsen sind wir dem Spielerschutz gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet und geben keinerlei persönliche Informationen an Dritte weiter. Medien erhalten lediglich Informationen über die Gewinnhöhe und den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der der Spielschein abgegeben wurde.
Ist ein Lotteriegewinn steuerfrei?
Wenn Sie bei den Lotterien von LOTTO Niedersachsen gewinnen – egal, ob bspw. bei LOTTO 6aus49, bei Eurojackpot oder mit einem Rubbellos – ist Ihr Gewinn steuerfrei. Beachten Sie jedoch: Sobald Sie Ihren Gewinn einsetzen, um damit weitere Einnahmen zu erzielen, können steuerliche Pflichten entstehen. Wenn Sie Ihr Geld beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto anlegen, müssten Sie die Zinsen versteuern. Auch Dividenden oder Kursgewinne aus Aktien sowie Mieteinnahmen aus einer mit dem Gewinn gekauften Immobilie zählen als Einkünfte, die in Ihrer Steuererklärung anzugeben sind.
Außerdem können Schenkungen aus Ihrem Gewinn steuerliche Pflichten auslösen: Wird der geltende Freibetrag – abhängig vom Verwandtschaftsgrad – überschritten, kann für den Beschenkten Schenkungssteuer anfallen oder diese muss von der schenkenden Person übernommen werden.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an einen Steuerberater oder Ihren Finanzberater.
Neugierig geworden? In den kommenden Wochen erfahren Sie hier im Newsroom alles Wissenswerte rund um den Traum vom Lotteriegewinn!
