100.000,00 € für evangelische Kirche in Bad Bentheim (Bildquelle: DSD/Bolz).
Denkmalschutz

18.04.2026

Denkmalschutz in Niedersachsen

Denkmale sind weit mehr als nur alte Bauwerke: Sie sind das lebendige Gedächtnis und die Identitätsstifter unseres schönen Bundeslandes. Anlässlich des Internationalen Denkmaltages unterstreicht LOTTO Niedersachsen die Bedeutung der Denkmalpflege als wesentliche Säule für unsere kulturelle Geschichte.

Seit der Einführung der Lotterie GlücksSpirale im Jahr 1970 konnten bundesweit bereits über 2,6 Mrd. € in Form von gesetzlich vorgeschriebenen Zweckabgaben für das Gemeinwohl bereitgestellt werden. Wie das funktioniert? Die Spieleinsätze unserer Kunden fließen – nach Auszahlung der Gewinne – zu einem großen Teil an die Allgemeinheit zurück. Durch dieses „LOTTO-Prinzip“ kann das Gemeinwohl in Niedersachsen gefördert werden.

So konnte die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) als Destinatärin der GlücksSpirale allein im vergangenen Jahr 40 Denkmale in Niedersachsen fördern und damit einen Beitrag zum Erhalt von wertvollem kulturellem Erbe leisten.

Ein Beispiel für die erfolgreiche Mittelverwendung ist die Sanierung der Alten Schule in Barsinghausen in der Region Hannover, bei der die Deutsche Stiftung Denkmalschutz 100.000,00 € für notwendige Dacharbeiten zur Verfügung stellte.

Neben dem Denkmalschutz fließen die Zweckabgaben der GlücksSpirale zudem in den Breiten- und Leistungssport, die Wohlfahrtspflege sowie den Umweltschutz – und zwar direkt bei uns vor Ort. Als staatliche Lotteriegesellschaft leistet LOTTO Niedersachsen damit einen nachhaltigen Beitrag für kommende Generationen.

Eine Übersicht zu den geförderten Projekten von LOTTO Niedersachsen gibt es auf der Webseite unter www.lotto-niedersachsen.de/unternehmen/lotto-fuer-niedersachsen.

Die DSD überreicht mit LOTTO Niedersachsen dem einen symbolischen Fördervertrag.

Frau Dr. Gabriele Schwartz von der DSD (2 v. r.) überreicht im Beisein von Jara Ludwig von LOTTO Niedersachsen (rechts) dem Freundeskreis Alte Schule Holtensen e.V. einen symbolischen Fördervertrag in Höhe von 100.000,00 € (Bildquelle: DSD/Schwartz).

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Eine bundesweite Übersicht an Hilfsangeboten gegen Glücksspielsucht finden Sie unter www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de.

Die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH verfügt über eine Erlaubnis für die Veranstaltung und Durchführung sowie für den Eigenvertrieb im Internet der auf dieser Webseite spielbaren Lotterien vom zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung gemäß GlüStV 2021. Die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH ist daher ein staatlich erlaubter Lotterieanbieter, der auf der offiziellen amtlichen White-List der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder aufgeführt ist.