Denkmalschutz

17.12.2025

10.000,00 € für die Gertrudenkapelle in Uelzen

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) als Destinatärin der Lotterie GlücksSpirale stellt für die Überarbeitung des Außenmauerwerks der Gertrudenkapelle in Uelzen 10.000,00 € zur Verfügung. Das denkmalgeschützte Objekt gehört nunmehr zu den über 560 Objekten, die die private DSD dank zweckgebundener Spenden, Erträge ihrer Treuhandstiftungen und Mittel der Lotterie GlücksSpirale allein in Niedersachsen fördern konnte.

Die Hansestadt Uelzen, am Rande der Lüneburger Heide südlich von Hamburg, beherbergt die Pilgerkapelle St. Gertrud, die zwischen 1511 und 1513 vor den Stadttoren errichtet wurde. Sie ist eine der drei mittelalterlichen Kapellen in Uelzen, zusammen mit der Heiligen-Geist-Kapelle und der St. Viti-Kapelle.

Der Bau wurde von dem Uelzener Bürger Hans Holsche und seiner Frau gestiftet. Auf einem Merian-Stich von 1645 ist die Kapelle noch als Teil der Gertrudenstiftung zu sehen. Nach der Reformation wurde das Gebäude zeitweise als Rasthaus für Kaufleute genutzt. 1870 erfolgte eine umfassende Restaurierung, bei der der Westgiebel neu aufgebaut wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Kapelle erneut instandgesetzt und erhielt in den 1950er Jahren eine neue Ausstattung, darunter ein dreiflügeliges Altarbild und Buntglasfenster.

Die GlücksSpirale wurde 1970 eingeführt, um die Bauten der Olympischen Sommerspiele 1972 in München und Kiel mitzufinanzieren. Die Zweckabgaben der Lotterie – seit ihrem Bestehen bundesweit insgesamt rund 2,6 Mrd. € – werden für gemeinnützige Projekte insbesondere in den Bereichen Sport, Denkmalschutz und Wohlfahrt sowie für Projekte regionaler Organisationen verwendet.

Die Gertrudenkapelle in Uelzen.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) als Destinatärin der Lotterie GlücksSpirale stellt für die Überarbeitung des Außenmauerwerks der Gertrudenkapelle in Uelzen 10.000,00 € zur Verfügung (Bildquelle: DSD/Jan König).

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