Es gibt Grund zur Freude für die Spielteilnehmer von LOTTO 6aus49: Der Jackpot des Klassikers darf künftig auf maximal 50 Mio. € anwachsen, statt auf bisher 45 Mio. €. Grundsätzlich bleibt es bei der bisherigen Systematik, dass der Jackpot gedeckelt ist und nicht über eine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze ansteigen kann.
Des Weiteren wird die sogenannte definitive Gewinnausschüttung bei Erreichen des Maximal-Jackpots abgeschafft. Diese Regelung hat es bisher ermöglicht, dass der Maximal-Jackpot auch mit nur sechs richtig getippten Gewinnzahlen in der Gewinnklasse 2 gewonnen werden konnte.
Ab dem 1. November 2023 gilt: Sollte bei Erreichen des Maximal-Jackpots die Gewinnklasse 1 nicht besetzt sein, verbleibt die maximale Gewinnsumme so lange im Jackpot, bis mindestens ein Spielteilnehmer die sechs Gewinnzahlen plus Superzahl richtig getippt hat. Der Glückscharakter des Spiels wird weiter gestärkt, indem der Maximal-Jackpot nur allein mit sechs Richtigen plus Superzahl geknackt werden kann. Zusätzlich verbleiben in Zukunft alle Ausschüttungsbeträge, die über die maximale Gewinnsumme hinausgehen, in der Gewinnklasse 1. Diese werden als Zuführungsbetrag in der Gewinnklasse 1 in der ersten Ziehung nach Gewinn des Maximal-Jackpots genutzt. Nachdem der Maximal-Jackpot geknackt wurde, startet demnach die nächste Jackpotphase mit der Gewinnausschüttung aus den Spieleinsätzen plus dem Zuführungsbetrag – also einem bereits höheren Jackpot in der Gewinnklasse 1.
Die neuen Jackpot-Regelungen ermöglichen den Spielteilnehmern von LOTTO 6aus49 zudem ggf. mehrere Ziehungen mit Maximal-Jackpot und bieten somit mehr Möglichkeiten, diesen Maximal-Jackpot zu knacken.