Um Minderjährige vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen, setzen wir uns konsequent für den Jugendschutz ein. Laut wissenschaftlichen Erkenntnissen erhöht der Konsum von Glücksspielen in jungen Jahren das Risiko eines späteren Suchtverhaltens.
Kein Verkauf von Glücksspielprodukten an Personen unter 18 Jahren - auch nicht auf Weisung von Erwachsenen.
Keine Teilnahme an Glücksspielen von Minderjährigen - auch nicht in Begleitung von Erwachsenen.
Keine Gewinnauszahlung an Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren - auch nicht mit Vollmacht eines Erwachsenen.
Keine Serviceleistung für Personen unter 18 Jahren, wie z. B. das Beantragen einer LOTTO Card - auch nicht mit einer Einverständniserklärung eines Erwachsenen.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird in § 4 Abs. 3 Glücksspielstaatsvertrag 2021 geregelt:
"Das Veranstalten und das Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen darf den Erfordernissen des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen. Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig. Die Veranstalter und die Vermittler haben sicherzustellen, dass Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind."
Um zu gewährleisten, dass die umfassenden Maßnahmen zum Jugendschutz konsequent umgesetzt werden, sensibilisieren und schulen wir die niedersächsischen Annahmestellen sowie unsere eigenen Mitarbeitenden regelmäßig zu diesem Thema. Mehrfach im Jahr führen wir Testkäufe in den Annahmestellen durch.
Beim Internetspiel sorgen umfassende Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren bei der Registrierung dafür, dass Minderjährige gar nicht erst am Spiel teilnehmen können.
... ist Ihr Computer, Tablet oder Smartphone auch Familienangehörigen und Freunden unter 18 Jahren zugänglich?
Sichern Sie sich z. B. mit entsprechenden Filterprogrammen (Jugendschutzprogrammen) ab!
Weitere Informationen und Möglichkeiten zum Download der Software finden Sie unter www.jugendschutzprogramm.de