Auslosungsbedingungen
Mit drei Richtigen eine Million Euro gewinnen
Mit Genehmigung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport führen wir gemeinsam mit den im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen Unternehmen in Verbindung mit der Ziehung am Mittwoch, 25.01.2012, und der Ziehung/Wettrunde am Samstag, 28.01.2012, eine Sonderauslosung durch.
1. Spielteilnahme. Teilnahmeberechtigt sind alle Spielaufträge, die an den o. g. Ziehungen der Lotterie LOTTO 6aus49 am Mittwoch und am Samstag teilnehmen und einen Gewinn in der Gewinnklasse 8 (3 richtige Gewinnzahlen) erzielen. Ein Spielauftrag, der mehrere Gewinne in der Gewinnklasse 8 (3 richtige Gewinnzahlen) erzielt, nimmt mit der entsprechenden Anzahl Chancen an der Sonderauslosung teil.
2. Spielkapital. Das Spielkapital besteht aus Beträgen, die auf Grund der Teilnahmebedingungen im Lotto bei Gewinnquoten und deren Ermittlung entstanden sind, sowie aus nicht zustellbaren bzw. nicht fristgemäß angeforderten und daher verfallenen Gewinnen.
3. Gegenstand der Auslosung. Es werden Gewinne im Gesamtwert von 7 Mio. ausgeschüttet und zwar
7 x 1.000.000
4. Gewinnermittlung. Am 28.01.2012 ermittelt die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG in Münster durch Ziehung, auf welche Unternehmen die Gewinne entfallen.
Am 30.01.2012 werden in unseren Geschäftsräumen aus einer Datei mit allen 8. Klassen der Mittwochsziehung und der Samstagsziehung per Zufallsgenerator so viele Quittungsnummern ermittelt, wie Gewinne auszulosen sind. Über den Ziehungsgang wird eine Niederschrift gefertigt; diese enthält die vollständigen Quittungsnummern der Gewinner. Die Auslosung erfolgt in einem Ziehungsgang. Sie findet öffentlich und unter behördlicher Aufsicht statt.
Ermittelt die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG in Münster keine Gewinne für Niedersachsen, entfällt der Ziehungsgang am 30.01.2012.
5. Gewinnabwicklung. Gewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen Quittung, insbesondere mit der vollständigen Quittungsnummer, geltend zu machen.
Den Gewinnern, die Spielverträge im Abonnement-Verfahren oder unter Verwendung einer LottoCard mit uns abgeschlossen haben, wird eine Gewinnbenachrichtigung zugesandt.
6. Ergänzende Bedingungen: Im Übrigen verfallen Gewinne 13 Wochen nach dem Tage, an dem die Auslosung (Ziehungsgang am 30.01.2012) stattgefunden hat.
Ergänzend gelten die Teilnahmebedingungen der gewählten Spiel- oder Wettart, sofern in diesen Auslosungsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist.
Hannover, Januar 2012
Toto-Lotto Niedersachsen GmbH
Mit Genehmigung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport führen wir gemeinsam mit den im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen Unternehmen in Verbindung mit der Ziehung am Mittwoch, 25.01.2012, und der Ziehung/Wettrunde am Samstag, 28.01.2012, eine Sonderauslosung durch.
1. Spielteilnahme. Teilnahmeberechtigt sind alle Spielaufträge, die an den o. g. Ziehungen der Lotterie LOTTO 6aus49 am Mittwoch und am Samstag teilnehmen und einen Gewinn in der Gewinnklasse 8 (3 richtige Gewinnzahlen) erzielen. Ein Spielauftrag, der mehrere Gewinne in der Gewinnklasse 8 (3 richtige Gewinnzahlen) erzielt, nimmt mit der entsprechenden Anzahl Chancen an der Sonderauslosung teil.
2. Spielkapital. Das Spielkapital besteht aus Beträgen, die auf Grund der Teilnahmebedingungen im Lotto bei Gewinnquoten und deren Ermittlung entstanden sind, sowie aus nicht zustellbaren bzw. nicht fristgemäß angeforderten und daher verfallenen Gewinnen.
3. Gegenstand der Auslosung. Es werden Gewinne im Gesamtwert von 7 Mio. ausgeschüttet und zwar
7 x 1.000.000
4. Gewinnermittlung. Am 28.01.2012 ermittelt die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG in Münster durch Ziehung, auf welche Unternehmen die Gewinne entfallen.
Am 30.01.2012 werden in unseren Geschäftsräumen aus einer Datei mit allen 8. Klassen der Mittwochsziehung und der Samstagsziehung per Zufallsgenerator so viele Quittungsnummern ermittelt, wie Gewinne auszulosen sind. Über den Ziehungsgang wird eine Niederschrift gefertigt; diese enthält die vollständigen Quittungsnummern der Gewinner. Die Auslosung erfolgt in einem Ziehungsgang. Sie findet öffentlich und unter behördlicher Aufsicht statt.
Ermittelt die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG in Münster keine Gewinne für Niedersachsen, entfällt der Ziehungsgang am 30.01.2012.
5. Gewinnabwicklung. Gewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen Quittung, insbesondere mit der vollständigen Quittungsnummer, geltend zu machen.
Den Gewinnern, die Spielverträge im Abonnement-Verfahren oder unter Verwendung einer LottoCard mit uns abgeschlossen haben, wird eine Gewinnbenachrichtigung zugesandt.
6. Ergänzende Bedingungen: Im Übrigen verfallen Gewinne 13 Wochen nach dem Tage, an dem die Auslosung (Ziehungsgang am 30.01.2012) stattgefunden hat.
Ergänzend gelten die Teilnahmebedingungen der gewählten Spiel- oder Wettart, sofern in diesen Auslosungsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist.
Hannover, Januar 2012
Toto-Lotto Niedersachsen GmbH




