Besondere Bedingungen für die Nutzung des Abonnement-Angebotes (ABO) mittels Internet
1. Allgemeines
1.1 Die Teilnahme an folgenden von der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH nachstehend kurz Gesellschaft genannt veranstalteten bzw. durchgeführten Lotterien ist im Abonnementverfahren möglich:
am LOTTO 6aus49 mit jeweils einer Ziehung am Mittwoch und einer Ziehung am Samstag,
an der GlücksSpirale,
an Bingo der Umweltlotterie,
an LottoXtra und LottoXtra-Spezial,
an den Lotterien Spiel 77 und Super 6, sofern jeweils mit den vorstehenden Lotterien gewählt.
1.2 Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen.
1.3 Sofern nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten ergänzend die Teilnahmebedingungen für das LOTTO 6aus49, für die GlücksSpirale, für Bingo, LottoXtra, LottoXtra-Spezial und für die Lotterien Spiel 77 und Super 6, die in den Annahmestellen oder im Internetangebot der Gesellschaft einzusehen sind bzw. auf Anforderung zugesandt werden. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen sowie für Sonderbedingungen und sonstige Bekanntmachungen.
1.4 Der Spielteilnehmer erkennt diese Bedingungen mit der Antragstellung auf Teilnahme durch ABO bei der Gesellschaft als verbindlich an.
1.5 Änderungen dieser Bedingungen werden auf der Website der Gesellschaft bekannt gemacht. Derartige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Spielteilnehmer nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.
am LOTTO 6aus49 mit jeweils einer Ziehung am Mittwoch und einer Ziehung am Samstag,
an der GlücksSpirale,
an Bingo der Umweltlotterie,
an LottoXtra und LottoXtra-Spezial,
an den Lotterien Spiel 77 und Super 6, sofern jeweils mit den vorstehenden Lotterien gewählt.
1.2 Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen.
1.3 Sofern nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten ergänzend die Teilnahmebedingungen für das LOTTO 6aus49, für die GlücksSpirale, für Bingo, LottoXtra, LottoXtra-Spezial und für die Lotterien Spiel 77 und Super 6, die in den Annahmestellen oder im Internetangebot der Gesellschaft einzusehen sind bzw. auf Anforderung zugesandt werden. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen sowie für Sonderbedingungen und sonstige Bekanntmachungen.
1.4 Der Spielteilnehmer erkennt diese Bedingungen mit der Antragstellung auf Teilnahme durch ABO bei der Gesellschaft als verbindlich an.
1.5 Änderungen dieser Bedingungen werden auf der Website der Gesellschaft bekannt gemacht. Derartige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Spielteilnehmer nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.
2. Teilnahme am ABO-Angebot
2.1 Die Spielteilnahme Minderjähriger ist gesetzlich verboten.
2.2 Die Teilnahme am ABO-Angebot ist nur Personen möglich, die im Gebiet des Landes Niedersachsen einen Wohnsitz haben.
2.3 Der ABO-Spielteilnehmer muss seinen Namen, seine Anschrift, sein Geburtsdatum, seine E-Mail Adresse und seine deutsche Bankverbindung angeben. Ferner hat er ein selbst gewähltes Passwort einzugeben.
Er kann freiwillig weitere Angaben machen, die auf der Anmeldungsseite seines Datenblattes vorgesehen sind.
2.4 Die Gesellschaft ist berechtigt, die Alters- und Adressangaben des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien von entsprechenden Auskunftsinstituten zu überprüfen.
2.5 Die Gesellschaft vergibt eine individuelle Zugangskennung. Diese ermöglicht dem Spielteilnehmer in Verbindung mit seinem persönlichen Passwort den Zugang zum persönlichen Bereich der Website zu den von der Gesellschaft festgelegten Tageszeiten. Die Zugangsmöglichkeit bleibt dauerhaft erhalten, wobei die Gesellschaft berechtigt ist, aus technischen bzw. organisatorischen Gründen in angemessenen Zeiträumen eine Neuregistrierung zu verlangen.
2.6 Sofern der Abgleich mit den Referenzdateien keine Bestätigung der Volljährigkeit und/oder keine Zuordnung des Namens zur angegebenen Adresse ergibt, ist der Spielteilnehmer von der ABO-Teilnahme ausgeschlossen, es sei denn, er weist seine Adress- und Altersangaben in geeigneter Weise nach.
2.7 Dreimaliges falsches Eingeben des persönlichen Passwortes führt zu einer Sperrung des Spielteilnehmers. Eine Aufhebung der Sperrung kann nur durch die Gesellschaft erfolgen.
2.8 Die Gesellschaft trifft entsprechende Vorkehrungen, um im Rahmen der zumutbaren technischen Möglichkeiten Zugriffsmöglichkeiten unberechtigter Dritter auf die Daten des Spielteilnehmers zu verhindern.
2.9 Die von der Gesellschaft vergebene Zugangskennung (Ziffer 2.5) sowie das vom Spielteilnehmer gewählte Passwort (Ziffer 2.3) sind vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer hat sein Passwort in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 4 Wochen) zu ändern. Verstößt der Spielteilnehmer gegen diese Sorgfaltspflicht und werden von einem unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis der Zugangsdaten Verfügungen getroffen, gehen diese zu Lasten des Spielteilnehmers.
2.2 Die Teilnahme am ABO-Angebot ist nur Personen möglich, die im Gebiet des Landes Niedersachsen einen Wohnsitz haben.
2.3 Der ABO-Spielteilnehmer muss seinen Namen, seine Anschrift, sein Geburtsdatum, seine E-Mail Adresse und seine deutsche Bankverbindung angeben. Ferner hat er ein selbst gewähltes Passwort einzugeben.
Er kann freiwillig weitere Angaben machen, die auf der Anmeldungsseite seines Datenblattes vorgesehen sind.
2.4 Die Gesellschaft ist berechtigt, die Alters- und Adressangaben des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien von entsprechenden Auskunftsinstituten zu überprüfen.
2.5 Die Gesellschaft vergibt eine individuelle Zugangskennung. Diese ermöglicht dem Spielteilnehmer in Verbindung mit seinem persönlichen Passwort den Zugang zum persönlichen Bereich der Website zu den von der Gesellschaft festgelegten Tageszeiten. Die Zugangsmöglichkeit bleibt dauerhaft erhalten, wobei die Gesellschaft berechtigt ist, aus technischen bzw. organisatorischen Gründen in angemessenen Zeiträumen eine Neuregistrierung zu verlangen.
2.6 Sofern der Abgleich mit den Referenzdateien keine Bestätigung der Volljährigkeit und/oder keine Zuordnung des Namens zur angegebenen Adresse ergibt, ist der Spielteilnehmer von der ABO-Teilnahme ausgeschlossen, es sei denn, er weist seine Adress- und Altersangaben in geeigneter Weise nach.
2.7 Dreimaliges falsches Eingeben des persönlichen Passwortes führt zu einer Sperrung des Spielteilnehmers. Eine Aufhebung der Sperrung kann nur durch die Gesellschaft erfolgen.
2.8 Die Gesellschaft trifft entsprechende Vorkehrungen, um im Rahmen der zumutbaren technischen Möglichkeiten Zugriffsmöglichkeiten unberechtigter Dritter auf die Daten des Spielteilnehmers zu verhindern.
2.9 Die von der Gesellschaft vergebene Zugangskennung (Ziffer 2.5) sowie das vom Spielteilnehmer gewählte Passwort (Ziffer 2.3) sind vom Spielteilnehmer geheim zu halten. Der Spielteilnehmer hat sein Passwort in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 4 Wochen) zu ändern. Verstößt der Spielteilnehmer gegen diese Sorgfaltspflicht und werden von einem unberechtigten Dritten aufgrund der Kenntnis der Zugangsdaten Verfügungen getroffen, gehen diese zu Lasten des Spielteilnehmers.
3. Teilnahmezeitraum und Zahlung von Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr
3.1 Der Teilnahmezeitraum des ABO ist unbefristet und teilt sich in vierwöchige Teilnahmeperioden, zu denen jeweils die Zahlung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr erfolgt. Ausgenommen hiervon ist die Lotterie Bingo, bei der die Teilnahmeperiode eine Woche beträgt und die Zahlung daher wöchentlich erfolgt.
3.2 Der Teilnahmezeitraum verlängert sich ohne Kündigung jeweils um weitere vier Wochen, bei Bingo um eine Woche.
3.3 Die Teilnahme am ABO-Verfahren wird erst nach Abschluss der Bearbeitung und der Aktivierung des Spiels durch die Gesellschaft wirksam. Über den Beginn seiner Teilnahme wird der Spielteilnehmer informiert.
3.4 Voraussetzung für die Teilnahme am ABO ist die widerrufliche Ermächtigung, die Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren vor Beginn jeder Teilnahmeperiode per Lastschrift einzuziehen. Der Spielteilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass vor jeder Teilnahmeperiode die Zahlung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr möglich ist. Sollte die Zahlung nicht möglich sein, entfällt die Verlängerung des Spieles, und der Spielvertrag kommt nicht zustande.
3.5 Der Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr werden im voraus von der Gesellschaft im Lastschrifteinzugsverfahren gemäß der vom Spielteilnehmer erteilten Einzugsermächtigung vom angegebenen Konto eingezogen. Der Einzug erfolgt entsprechend der jeweiligen Teilnahmeperiode für vier Wochen/bzw. eine Woche bei Bingo.
3.6 Sollte ein mit dem Lastschriftverfahren bezahlter Spielauftrag nicht gespeichert werden können, wird der eingezogene Betrag wieder auf das im Datenblatt des Kunden angegebene Konto überwiesen.
3.7 Das Konto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten bzw. der Spielteilnehmer muss für dieses Konto die entsprechende Vollmacht besitzen.
3.8 Mit der Abwicklung von Zahlungen per Lastschrift kann die Gesellschaft einen Zahlungsdienstleister beauftragen. Sowohl dieser Dienstleister als auch die Gesellschaft sind berechtigt, vor der Freischaltung des Lastschriftverfahrens eine Bonitätsprüfung des Spielteilnehmers durchzuführen und bei einer negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift die Teilnahme am ABO auszusetzen. Im Falle von Rücklastschriften entstehen Kosten für jede einzeln angefallene Rücklastschrift in Höhe von derzeit 6,40 Euro. Vorstehende Kosten für die Rücklastschrift werden dem Spielteilnehmer in Rechnung gestellt. Die hierbei erhobenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Abwicklung des Lastschriftverfahrens verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Zurzeit ist die invitusfinanz (vormals Accurafinanz GmbH), Daimlerstraße 17, 25337 Elmshorn mit dieser Dienstleistung betraut. Offene Forderungen auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener Gebühren, gegen den Spielteilnehmer werden von der Gesellschaft an den Zahlungsdienstleister abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei invitusfinanz (vormals Accurafinanz).
3.9 Eine Barzahlung von Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr bei ABO ist ausgeschlossen.
3.10 Die Höhe des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr ergibt sich aus den Teilnahmebedingungen des gewählten Spielangebotes.
3.1 Der Teilnahmezeitraum des ABO ist unbefristet und teilt sich in vierwöchige Teilnahmeperioden, zu denen jeweils die Zahlung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr erfolgt. Ausgenommen hiervon ist die Lotterie Bingo, bei der die Teilnahmeperiode eine Woche beträgt und die Zahlung daher wöchentlich erfolgt.
3.2 Der Teilnahmezeitraum verlängert sich ohne Kündigung jeweils um weitere vier Wochen, bei Bingo um eine Woche.
3.3 Die Teilnahme am ABO-Verfahren wird erst nach Abschluss der Bearbeitung und der Aktivierung des Spiels durch die Gesellschaft wirksam. Über den Beginn seiner Teilnahme wird der Spielteilnehmer informiert.
3.4 Voraussetzung für die Teilnahme am ABO ist die widerrufliche Ermächtigung, die Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren vor Beginn jeder Teilnahmeperiode per Lastschrift einzuziehen. Der Spielteilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass vor jeder Teilnahmeperiode die Zahlung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr möglich ist. Sollte die Zahlung nicht möglich sein, entfällt die Verlängerung des Spieles, und der Spielvertrag kommt nicht zustande.
3.5 Der Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr werden im voraus von der Gesellschaft im Lastschrifteinzugsverfahren gemäß der vom Spielteilnehmer erteilten Einzugsermächtigung vom angegebenen Konto eingezogen. Der Einzug erfolgt entsprechend der jeweiligen Teilnahmeperiode für vier Wochen/bzw. eine Woche bei Bingo.
3.6 Sollte ein mit dem Lastschriftverfahren bezahlter Spielauftrag nicht gespeichert werden können, wird der eingezogene Betrag wieder auf das im Datenblatt des Kunden angegebene Konto überwiesen.
3.7 Das Konto muss auf den Namen des Spielteilnehmers lauten bzw. der Spielteilnehmer muss für dieses Konto die entsprechende Vollmacht besitzen.
3.8 Mit der Abwicklung von Zahlungen per Lastschrift kann die Gesellschaft einen Zahlungsdienstleister beauftragen. Sowohl dieser Dienstleister als auch die Gesellschaft sind berechtigt, vor der Freischaltung des Lastschriftverfahrens eine Bonitätsprüfung des Spielteilnehmers durchzuführen und bei einer negativen Bonitätsrückmeldung sowie im Falle einer Rücklastschrift die Teilnahme am ABO auszusetzen. Im Falle von Rücklastschriften entstehen Kosten für jede einzeln angefallene Rücklastschrift in Höhe von derzeit 6,40 Euro. Vorstehende Kosten für die Rücklastschrift werden dem Spielteilnehmer in Rechnung gestellt. Die hierbei erhobenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Abwicklung des Lastschriftverfahrens verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Zurzeit ist die invitusfinanz (vormals Accurafinanz GmbH), Daimlerstraße 17, 25337 Elmshorn mit dieser Dienstleistung betraut. Offene Forderungen auf Grund von Rücklastschriften, gegebenenfalls inkl. entstandener Gebühren, gegen den Spielteilnehmer werden von der Gesellschaft an den Zahlungsdienstleister abgetreten. Das Inkasso bezüglich dieser Forderungen liegt bei invitusfinanz (vormals Accurafinanz).
3.9 Eine Barzahlung von Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr bei ABO ist ausgeschlossen.
3.10 Die Höhe des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr ergibt sich aus den Teilnahmebedingungen des gewählten Spielangebotes.
4. Spielvertrag und Spielbenachrichtigung
4.1 Die Teilnahme am ABO-Angebot ermöglicht dem Spielteilnehmer die automatische Spielteilnahme eines/mehrerer vorher von ihm festgelegten Spielscheine/s.
4.2 Der Spielvertrag wird zwischen der Gesellschaft und dem Spielteilnehmer abgeschlossen.
4.3 Die Daten des ABO-Spielscheines werden in der Zentrale der Gesellschaft auf einem durch digitalen oder physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium gespeichert.
4.4 Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder physischen Verschluß gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten maßgebend.
4.5 Nach Annahme des ABO-Angebotes ist für den Spielteilnehmer ein Widerruf des Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag bis zur nächsten Teilnahmeperiode ausgeschlossen.
4.6 Ein Anspruch des Spielteilnehmers auf Teilnahme an bestimmten Ziehungen ist ausgeschlossen. Sollte die Teilnahme an einer Ziehung aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, wird der Spielteilnehmer benachrichtigt.
4.7 Kommt eine Spielteilnahme während einer Teilnahmeperiode nicht zustande, wird der Spieleinsatz nicht aber die Bearbeitungsgebühr von der Gesellschaft anteilig erstattet. Zur nächsten Ziehung wird die Spielteilnahme am ABO fortgesetzt.
4.8 Die Teilnahme am ABO wird dem Spielteilnehmer durch die Gesellschaft bestätigt.
Zusätzlich erhält er über den Menüpunkt 'Ihre Spielhistorie' Spielinformationen zu:
- den jeweiligen Voraussagen sowie der Losnummer,
- der Art und dem Zeitraum der Teilnahme,
- der Angabe über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien,
- dem Spieleinsatz und der Bearbeitungsgebühr,
- der von der Zentrale der Gesellschaft vergebenen Quittungsnummer.
4.9 Kommt auf Grund einer Kommunikationsstörung trotz Zahlung des Spieleinsatzes der Spielvertrag nicht zustande, werden dem Spielteilnehmer der Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr auf sein im Datenblatt angegebenes Girokonto gutgeschrieben.
4.2 Der Spielvertrag wird zwischen der Gesellschaft und dem Spielteilnehmer abgeschlossen.
4.3 Die Daten des ABO-Spielscheines werden in der Zentrale der Gesellschaft auf einem durch digitalen oder physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium gespeichert.
4.4 Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder physischen Verschluß gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten maßgebend.
4.5 Nach Annahme des ABO-Angebotes ist für den Spielteilnehmer ein Widerruf des Spielvertrages bzw. ein Rücktritt vom Spielvertrag bis zur nächsten Teilnahmeperiode ausgeschlossen.
4.6 Ein Anspruch des Spielteilnehmers auf Teilnahme an bestimmten Ziehungen ist ausgeschlossen. Sollte die Teilnahme an einer Ziehung aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, wird der Spielteilnehmer benachrichtigt.
4.7 Kommt eine Spielteilnahme während einer Teilnahmeperiode nicht zustande, wird der Spieleinsatz nicht aber die Bearbeitungsgebühr von der Gesellschaft anteilig erstattet. Zur nächsten Ziehung wird die Spielteilnahme am ABO fortgesetzt.
4.8 Die Teilnahme am ABO wird dem Spielteilnehmer durch die Gesellschaft bestätigt.
Zusätzlich erhält er über den Menüpunkt 'Ihre Spielhistorie' Spielinformationen zu:
- den jeweiligen Voraussagen sowie der Losnummer,
- der Art und dem Zeitraum der Teilnahme,
- der Angabe über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien,
- dem Spieleinsatz und der Bearbeitungsgebühr,
- der von der Zentrale der Gesellschaft vergebenen Quittungsnummer.
4.9 Kommt auf Grund einer Kommunikationsstörung trotz Zahlung des Spieleinsatzes der Spielvertrag nicht zustande, werden dem Spielteilnehmer der Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr auf sein im Datenblatt angegebenes Girokonto gutgeschrieben.
5. Änderungen der Spieldaten, der Anschrift und des Kontos
5.1 Ändern sich die gemäß Ziffer 2.3 gemachten Angaben, hat der Spielteilnehmer unverzüglich die Angaben in seinem Datenblatt zu aktualisieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gehen hierdurch entstehende Kosten zu seinen Lasten. Der Spielteilnehmer hat der Gesellschaft Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
5.2 Änderungen der Anzahl der Spiele, der Spielvoraussagen, der Losnummer sowie der Teilnahme/Nichtteilnahme an den Lotterien Spiel 77 und/oder Super 6 kann der Spielteilnehmer mit Wirkung zur nächsten Teilnahmeperiode beantragen, sofern der Änderungswunsch noch während der aktiven Spielteilnahme erklärt wird. Die Änderungen können nur durch die Gesellschaft vorgenommen werden.
5.2 Änderungen der Anzahl der Spiele, der Spielvoraussagen, der Losnummer sowie der Teilnahme/Nichtteilnahme an den Lotterien Spiel 77 und/oder Super 6 kann der Spielteilnehmer mit Wirkung zur nächsten Teilnahmeperiode beantragen, sofern der Änderungswunsch noch während der aktiven Spielteilnahme erklärt wird. Die Änderungen können nur durch die Gesellschaft vorgenommen werden.
6. Gewinnauszahlung
6.1 Die Auszahlung von Geldgewinnen erfolgt mit befreiender Wirkung durch Überweisung auf das vom Spielteilnehmer angegebene Konto. Schlägt diese Überweisung fehl, entfällt der Auszahlungsanspruch.
6.2 Spielteilnehmer, die einen Sachgewinn bei einer Sonderauslosung erzielt haben, erhalten eine schriftliche Benachrichtigung.
6.2 Spielteilnehmer, die einen Sachgewinn bei einer Sonderauslosung erzielt haben, erhalten eine schriftliche Benachrichtigung.
7. Kündigung
7.1 Die ABO-Teilnahme kann von beiden Seiten auf den Ablauf einer Teilnahmeperiode jederzeit vor Ende dieser Periode deaktiviert werden. Ohne Deaktivierung oder Kündigung verlängert sich die Spielteilnahme um jeweils eine weitere Teilnahmeperiode.
7.2 Die Gesellschaft ist berechtigt, einen in ihrer Zentrale eingegangenen ABO-Spielschein bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit von der Teilnahme an den Ziehungen auszuschließen.
7.3 Darüber hinaus kann gegenüber dem Spielteilnehmer aus wichtigem Grund jederzeit der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Ein wichtiger Grund liegt u. a. vor, wenn die Sicherheit des Spielgeschäftes nicht gewährleistet ist, die ordnungsgemäße Abwicklung nicht möglich ist, gegen einen Teilnahmeausschluss (Ziffer 2.2) verstoßen wurde oder die Abbuchung des Spieleinsatzes im Lastschriftverfahren nicht gesichert ist.
7.4 Pfändungen oder Abtretungen von Gewinnansprüchen berechtigen die Gesellschaft zur ordentlichen und zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
7.5 Der Spielteilnehmer kann, wenn das ABO gemäß Ziffer 7.1 beendet wurde, ein neues Abo beantragen, außer die Gesellschaft hat das ABO durch außerordentliche Kündigung beendet.
7.2 Die Gesellschaft ist berechtigt, einen in ihrer Zentrale eingegangenen ABO-Spielschein bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit von der Teilnahme an den Ziehungen auszuschließen.
7.3 Darüber hinaus kann gegenüber dem Spielteilnehmer aus wichtigem Grund jederzeit der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Ein wichtiger Grund liegt u. a. vor, wenn die Sicherheit des Spielgeschäftes nicht gewährleistet ist, die ordnungsgemäße Abwicklung nicht möglich ist, gegen einen Teilnahmeausschluss (Ziffer 2.2) verstoßen wurde oder die Abbuchung des Spieleinsatzes im Lastschriftverfahren nicht gesichert ist.
7.4 Pfändungen oder Abtretungen von Gewinnansprüchen berechtigen die Gesellschaft zur ordentlichen und zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
7.5 Der Spielteilnehmer kann, wenn das ABO gemäß Ziffer 7.1 beendet wurde, ein neues Abo beantragen, außer die Gesellschaft hat das ABO durch außerordentliche Kündigung beendet.




