Jugendschutz - Spielteilnahme ab 18 Jahren
Was bedeutet JugendschutzUnter dem Begriff Jugendschutz werden staatliche Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen
Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem:
Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien, Jugendhilfe und Jugendarbeitsschutz.
Jugendschutz im Glücksspielstaatsvertrag
Im Glücksspielstaatsvertrag wird das gesetzliche Verbot für die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren an Lotterien und Wetten geregelt:
Das Veranstalten und das Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen darf den Erfordernissen des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen. Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig. Die Veranstalter und die Vermittler haben sicherzustellen, dass Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind.
Die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH beteiligt sich aktiv am Jugendschutz
Für Minderjährige ist eine Spielteilnahme an allen Lotterien und Wetten, einschließlich Rubbellotterien und Sportwetten, sowie Gewinnauszahlungen oder sonstige Serviceleistungen
(z. B. Beantragen einer LottoCard) verboten.
Einverständniserklärungen oder Vollmachten von volljährigen Dritten, etwa der Eltern, berechtigen Jugendliche nicht zur Spielteilnahme. Minderjährige sind von Glücksspielangeboten fernzuhalten.
Ein Hinweis für alle Eltern:
Sollte Ihr Computer auch Freunden und Familienangehörigen unter 18 Jahren zugänglich sein, sichern Sie sich z.B. mit entsprechenden Filterprogrammen (Jugendschutzprogrammen) ab.
Jugendschutzbeauftragter der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH:
Herr Herbert John
herbert.john@lotto-niedersachsen.de
Für Minderjährige ist eine Spielteilnahme an allen Lotterien und Wetten, einschließlich Rubbellotterien und Sportwetten, sowie Gewinnauszahlungen oder sonstige Serviceleistungen
(z. B. Beantragen einer LottoCard) verboten.
Einverständniserklärungen oder Vollmachten von volljährigen Dritten, etwa der Eltern, berechtigen Jugendliche nicht zur Spielteilnahme. Minderjährige sind von Glücksspielangeboten fernzuhalten.
Ein Hinweis für alle Eltern:
Sollte Ihr Computer auch Freunden und Familienangehörigen unter 18 Jahren zugänglich sein, sichern Sie sich z.B. mit entsprechenden Filterprogrammen (Jugendschutzprogrammen) ab.
Jugendschutzbeauftragter der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH:
Herr Herbert John
herbert.john@lotto-niedersachsen.de




