Glücksspielstaatsvertrag
Internet Spielbetrieb eingestellt
Seit Januar 2008 ist der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Ziele des Gesetzgebers sind das Verhindern von Glücksspielssucht sowie der Jugend- und Spielerschutz. Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr, greift nun in ganz Deutschland das im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV §4 Abs.4) festgeschriebene Internet-Spielverbot. Die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH hat nach den Vorgaben des neuen Gesetzes den Internet-Spielbetrieb zum 1. Januar 2009 eingestellt.
Spielaufträge können über das Internet nicht mehr abgegeben werden.
Dauerspiele
Bestehende Dauerspiele, die schriftlich in ein terrestrisches ABO gewandelt wurden, können weiterhin über das Internet eingesehen werden.
Anteile für LottoXtra und LottoXtra-Spezial
Bestehende Anteile, die schriftlich in eine terrestrische Teilnahme gewandelt wurden, werden weiterhin im Internet angezeigt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen auch gern telefonisch zur Verfügung.
Telefon: 0511 8402-566 (Montag bis Donnerstag von 8 - 16 Uhr, Freitag von 8 - 13 Uhr)
Vielen Dank für Ihre Treue,
Ihr Toto-Lotto Internet-Team
Spielaufträge können über das Internet nicht mehr abgegeben werden.
Dauerspiele
Bestehende Dauerspiele, die schriftlich in ein terrestrisches ABO gewandelt wurden, können weiterhin über das Internet eingesehen werden.
Anteile für LottoXtra und LottoXtra-Spezial
Bestehende Anteile, die schriftlich in eine terrestrische Teilnahme gewandelt wurden, werden weiterhin im Internet angezeigt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen auch gern telefonisch zur Verfügung.
Telefon: 0511 8402-566 (Montag bis Donnerstag von 8 - 16 Uhr, Freitag von 8 - 13 Uhr)
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Ihr Toto-Lotto Internet-Team



